§ 1 Gegenstand der Veranstaltung

Der Moonlight Market ist ein Markt für den An- und Verkauf von:

  • Antiquitäten (z. B. Schmuck, Uhren, Möbel, Bilder, Bücher)
  • Secondhand-Modeartikeln
  • Spielzeug
  • Fotozubehör
  • Sammlerobjekten (z. B. Münzen, Briefmarken, Postkarten, Puppen u. dgl.)
  • Kunst und Kunsthandwerk
  • Dienstleistungen
  • sonstigem Trödel (alte oder abgenutzte Gegenstände)

 

Zugelassen sind ausschließlich Verkäufer, deren Waren in diesen Rahmen fallen.


§ 2 Verbotene Waren

 

Striktes Verkaufsverbot besteht für:

  • Handels- und Restpostenware
  • Lebensmittel
  • Waffen und Munition
  • pornografische Artikel
  • lebende oder tote Tiere
  • Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen (§ 86a StGB)
  • urheberrechtsverletzende Waren
  • Hehlerware oder Waren mit entsprechendem Verdacht

 

Der private Verkauf von Waren mit Preisetiketten oder Preisschildern ist generell unzulässig.

Jeder Verkäufer ist selbst für die Einhaltung der geltenden gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich.


§ 3 Verkäuferkategorien (privat / gewerblich)

  1. Der Moonlight Market unterscheidet zwischen:
    • privaten Verkäufern und
    • gewerblichen Verkäufern.
  2. Verkäufer sind verpflichtet, bei der Buchung die zutreffende Kategorie wahrheitsgemäß anzugeben.
  3. Als gewerblich gelten insbesondere Verkäufer, bei denen mindestens eines der folgenden Merkmale vorliegt:
    • regelmäßiger oder wiederholter Verkauf gleichartiger Waren,
    • Verkauf von größeren Stückzahlen neuer oder neuwertiger Ware,
    • Auftreten unter einem Unternehmensnamen,
    • Vorliegen einer Gewerbeanmeldung oder sonstige erkennbare unternehmerische Tätigkeit.
  4. Wird festgestellt, dass ein Verkäufer eine falsche Kategorie gebucht hat, insbesondere wenn ein gewerblicher Verkäufer einen Standplatz für private Verkäufer nutzt, ist der Veranstalter berechtigt:
    • die Preisdifferenz zur korrekten Kategorie nachzuberechnen, und/oder
    • den Standplatz zu schließen.
  5. Weitergehende Rechte des Veranstalters (Platzverweis, Hausverbot) bleiben unberührt.

§ 4 Standplatzkategorien und Ausstattung

  1. Es bestehen unterschiedliche Standplatzkategorien mit variierender Standtiefe.
  2. Die Standtiefe beträgt:
    • in der Regel maximal 2,0 Meter,
    • bei bestimmten, gesondert ausgewiesenen Standplätzen maximal 3,0 Meter.
  3. Die jeweils zulässige Standtiefe ergibt sich aus der gebuchten Standplatzkategorie.
  4. Tische und Sitzgelegenheiten sind selbst mitzubringen, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Kleiderständer dürfen nur innerhalb der gebuchten Standfläche aufgestellt werden. Bei zusätzlichem Platzbedarf ist eine größere Standfläche zu buchen.

§ 5 Müllpfand und Sauberkeit

  1. Vor Einlass ist ein Müllpfand in Höhe von 10,00 € in bar zu entrichten.
  2. Rückerstattung ausschließlich gegen Vorlage des Pfandausweises nach Veranstaltungsende.
  3. Müll und Sperrmüll dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden.
  4. Unerlaubte Müllentsorgung wird zur Anzeige gebracht.
  5. Standplatz, Parkplatz und Außenbereiche sind sauber zu hinterlassen.
  6. Beschädigungen oder Verschmutzungen sind unverzüglich dem Ordnungspersonal zu melden.

§ 6 Einlass, Aufbau und Abbau

  1. Verkäufer zahlen keinen Eintritt.
  2. Zulässige Anzahl Verkäufer pro Stand: gebuchte Meteranzahl + 1 Person.
  3. Einlass vor dem zugewiesenen Aufbauzeitfenster ist ausgeschlossen.
  4. Abbau vor Veranstaltungsende nur in Ausnahmefällen.

§ 7 Standplatzvergabe und Sicherheit

  1. Stände / Waren dürfen nur innerhalb der markierten Flächen aufgebaut werden.
  2. Die Platzzuweisung erfolgt durch Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Partner des Veranstalters
  3. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
  4. Verkäufer ohne vorab gebuchten und bezahlten Standplatz haben bei Überfüllung keinen Anspruch auf Teilnahme.
  5. Elektroinstallationen bedürfen der vorherigen Genehmigung.
  6. Bei Verstößen kann der Stand unter Einbehaltung der Standmiete geschlossen werden.
  7. Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.

§ 8 Ordnung, Werbung und Hausrecht

  1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  2. Verstöße können zu Platzverweis oder Hausverbot ohne Erstattung führen.
  3. Werbung darf nur nach vorheriger Genehmigung verteilt werden.

§ 9 Haftung

  1. Keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachschäden durch Dritte.
  2. Keine Haftung für Terminänderungen, Verkürzungen oder Absagen.
  3. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  4. Betreten auf eigene Gefahr.

§ 10 Musik, Elektronik und Rauchen

  1. Musik am Stand nur nach vorheriger Genehmigung.
  2. Betrieb eigener elektronischer Geräte nur nach Absprache.
  3. Rauchverbot in allen Innenräumen ist einzuhalten.

§ 11 Jugendschutz

  • Unter 16 Jahren: Zutritt nur in Begleitung einer sorge- oder erziehungsberechtigten Person
  • Ab 16 Jahren: Aufenthalt längstens bis 0:00 Uhr
  • Es gilt das jeweils aktuelle Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§ 12 Bild- und Tonaufnahmen

Auf allen Veranstaltungen werden Bild- und Tonaufnahmen erstellt und ggf. veröffentlicht (Social Media, Internet, Werbung).

Mit Betreten des Geländes erklärt sich jeder Besucher und Verkäufer damit unwiderruflich einverstanden.


§ 13 Parken und Anfahrt

  1. Parken nur in ausgewiesenen Flächen.
  2. Falsch geparkte oder nach Veranstaltung nicht entfernte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
  3. Veranstalter ist von allen Kosten freigestellt.
  4. Anfahrt zur Halle zum Abbau erst nach Veranstaltungsende.

§ 14 Anerkennung der Marktordnung

Das Betreten des Moonlight Markets ist nur unter uneingeschränkter Anerkennung dieser Marktordnung gestattet.


§ 15 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.