§ 1 Gegenstand der Veranstaltung
Der Moonlight Market ist ein Markt für den An- und Verkauf von:
- Antiquitäten (z. B. Schmuck, Uhren, Möbel, Bilder, Bücher)
- Secondhand-Modeartikeln
- Spielzeug
- Fotozubehör
- Sammlerobjekten (z. B. Münzen, Briefmarken, Postkarten, Puppen u. dgl.)
- Kunst und Kunsthandwerk
- Dienstleistungen
- sonstigem Trödel (alte oder abgenutzte Gegenstände)
Zugelassen sind ausschließlich Verkäufer, deren Waren in diesen Rahmen fallen.
§ 2 Verbotene Waren
Striktes Verkaufsverbot besteht für:
- Handels- und Restpostenware
- Lebensmittel
- Waffen und Munition
- pornografische Artikel
- lebende oder tote Tiere
- Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen (§ 86a StGB)
- urheberrechtsverletzende Waren
- Hehlerware oder Waren mit entsprechendem Verdacht
Der private Verkauf von Waren mit Preisetiketten oder Preisschildern ist generell unzulässig.
Jeder Verkäufer ist selbst für die Einhaltung der geltenden gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich.
§ 3 Verkäuferkategorien (privat / gewerblich)
- Der Moonlight Market unterscheidet zwischen:
- privaten Verkäufern und
- gewerblichen Verkäufern.
- Verkäufer sind verpflichtet, bei der Buchung die zutreffende Kategorie wahrheitsgemäß anzugeben.
- Als gewerblich gelten insbesondere Verkäufer, bei denen mindestens eines der folgenden Merkmale vorliegt:
- regelmäßiger oder wiederholter Verkauf gleichartiger Waren,
- Verkauf von größeren Stückzahlen neuer oder neuwertiger Ware,
- Auftreten unter einem Unternehmensnamen,
- Vorliegen einer Gewerbeanmeldung oder sonstige erkennbare unternehmerische Tätigkeit.
- Wird festgestellt, dass ein Verkäufer eine falsche Kategorie gebucht hat, insbesondere wenn ein gewerblicher Verkäufer einen Standplatz für private Verkäufer nutzt, ist der Veranstalter berechtigt:
- die Preisdifferenz zur korrekten Kategorie nachzuberechnen, und/oder
- den Standplatz zu schließen.
- Weitergehende Rechte des Veranstalters (Platzverweis, Hausverbot) bleiben unberührt.
§ 4 Standplatzkategorien und Ausstattung
- Es bestehen unterschiedliche Standplatzkategorien mit variierender Standtiefe.
- Die Standtiefe beträgt:
- in der Regel maximal 2,0 Meter,
- bei bestimmten, gesondert ausgewiesenen Standplätzen maximal 3,0 Meter.
- Die jeweils zulässige Standtiefe ergibt sich aus der gebuchten Standplatzkategorie.
- Tische und Sitzgelegenheiten sind selbst mitzubringen, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde.
- Kleiderständer dürfen nur innerhalb der gebuchten Standfläche aufgestellt werden. Bei zusätzlichem Platzbedarf ist eine größere Standfläche zu buchen.
§ 5 Müllpfand und Sauberkeit
- Vor Einlass ist ein Müllpfand in Höhe von 10,00 € in bar zu entrichten.
- Rückerstattung ausschließlich gegen Vorlage des Pfandausweises nach Veranstaltungsende.
- Müll und Sperrmüll dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden.
- Unerlaubte Müllentsorgung wird zur Anzeige gebracht.
- Standplatz, Parkplatz und Außenbereiche sind sauber zu hinterlassen.
- Beschädigungen oder Verschmutzungen sind unverzüglich dem Ordnungspersonal zu melden.
§ 6 Einlass, Aufbau und Abbau
- Verkäufer zahlen keinen Eintritt.
- Zulässige Anzahl Verkäufer pro Stand: gebuchte Meteranzahl + 1 Person.
- Einlass vor dem zugewiesenen Aufbauzeitfenster ist ausgeschlossen.
- Abbau vor Veranstaltungsende nur in Ausnahmefällen.
§ 7 Standplatzvergabe und Sicherheit
- Stände / Waren dürfen nur innerhalb der markierten Flächen aufgebaut werden.
- Die Platzzuweisung erfolgt durch Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Partner des Veranstalters
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
- Verkäufer ohne vorab gebuchten und bezahlten Standplatz haben bei Überfüllung keinen Anspruch auf Teilnahme.
- Elektroinstallationen bedürfen der vorherigen Genehmigung.
- Bei Verstößen kann der Stand unter Einbehaltung der Standmiete geschlossen werden.
- Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
§ 8 Ordnung, Werbung und Hausrecht
- Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
- Verstöße können zu Platzverweis oder Hausverbot ohne Erstattung führen.
- Werbung darf nur nach vorheriger Genehmigung verteilt werden.
§ 9 Haftung
- Keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachschäden durch Dritte.
- Keine Haftung für Terminänderungen, Verkürzungen oder Absagen.
- Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Betreten auf eigene Gefahr.
§ 10 Musik, Elektronik und Rauchen
- Musik am Stand nur nach vorheriger Genehmigung.
- Betrieb eigener elektronischer Geräte nur nach Absprache.
- Rauchverbot in allen Innenräumen ist einzuhalten.
§ 11 Jugendschutz
- Unter 16 Jahren: Zutritt nur in Begleitung einer sorge- oder erziehungsberechtigten Person
- Ab 16 Jahren: Aufenthalt längstens bis 0:00 Uhr
- Es gilt das jeweils aktuelle Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 12 Bild- und Tonaufnahmen
Auf allen Veranstaltungen werden Bild- und Tonaufnahmen erstellt und ggf. veröffentlicht (Social Media, Internet, Werbung).
Mit Betreten des Geländes erklärt sich jeder Besucher und Verkäufer damit unwiderruflich einverstanden.
§ 13 Parken und Anfahrt
- Parken nur in ausgewiesenen Flächen.
- Falsch geparkte oder nach Veranstaltung nicht entfernte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
- Veranstalter ist von allen Kosten freigestellt.
- Anfahrt zur Halle zum Abbau erst nach Veranstaltungsende.
§ 14 Anerkennung der Marktordnung
Das Betreten des Moonlight Markets ist nur unter uneingeschränkter Anerkennung dieser Marktordnung gestattet.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.